| Riester Rente |
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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Förderungsberechtigte Personen sind:
Staatliche Förderung Für die Einzahlung von 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres (mindestens jedoch 60€, maximal 2.100€), zahlt der Staat 154 € p.a. plus 185 € p.a. pro Kind (300 € für ab 2008 geborene Kinder) in den Riester-Vertrag ein. Steuerersparnis Der jährlich förderungsfähige Einzahlungsbetrag von maximal 2.100 € kann in der Anlage AV der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis, die durch die Minderung des zu versteuernden Einkommens eintritt, muss ebenfalls in die Renditebetrachtung einbezogen werden. Die Vorsorgeaufwendungen werden im Jahr 2009 zu 68% auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet (vgl. Steuern/Vorsorgeaufwendungen). Bei einer Einzahlung von 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens (z.B. 40.000 € * 4% = 1.600 €) und einem persönlichen Steuersatz von z.B. 30%, steht der staatlichen Förderung in Höhe von 154 € folgender Betrag in Form einer Steuerersparnis gegenüber: Steuerersparnis = Betrag Vorsorgeaufwendung * Anteil Geltendmachung * pers. Steuersatz <=> Steuerersparnis = 1.600 € * 68% * 30% <=> Steuerersparnis = 1.088 € * 30% = 326,40 € Aufgrund der Regelung der steigenden anteiligen Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (2005: 60% + 2% p.a., vgl. gesetzliche Rente), wird im Jahr 2025 der volle Betrag, der in den Riester-Vertrag eingezahlt wird, steuerlich anrechenbar sein. Die Steuerersparnis wird dann nur noch von dem persönlichen Steuersatz abhängig sein. Günstigerprüfung Sollte im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgestellt werden, dass die Steuerersparnis größer der staatlichen Förderung ist (hier z.B. 326,40 €), wird der überschüssige Betrag der steuerlichen Zahllast bzw. Erstattung gutgeschrieben. Besteuerung Die Riester-Rente wird bei Auszahlung (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) zu 100% besteuert (Einkommensteuer + Kranken- und Pflegeversicherung). Der Gesetzgeber schreibt eine lebenslange Rentenzahlung vor, lässt jedoch eine Einmalzahlung zu Beginn der Rentenzahlungen in Höhe von bis zu 30% des vorhandenen Kapitals zu. Fazit Die Rendite der Riester-Rente wird, neben dem gewählten Produkt (Fond, Bausparvertrag, etc.), auch durch die staatliche Förderung beeinflusst. Die staatliche Förderung sieht hierbei vor, dass ein Betrag von mindestens 154 € in den Riester-Vertrag eingezahlt wird. Die steuerliche Ersparnis ist nur insoweit zahlungswirksam, wie sie die individuelle staatliche Förderung übersteigt. Für weiter führende Informationen empfehlen wir die Erläuterungen von steuerrat24.de (Link). |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:42 Uhr |
